KN-Code 24031990anderer
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 24031990 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 24031990 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 24031990 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 24031990
24031990 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 2403 („Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Für 24031990 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
24031990 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 240319 („anderer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 24031990 erfasst speziell „anderer“.
Die Einreihung 24031990 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.