KN-Code 35051090andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 35051090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3505 („Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 9% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ägypten | 0% | |
| Algerien | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% + 14,33 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Island | 0% + 14,33 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Israel | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Libanon | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Neuseeland | 5,6% + 11,06 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Norwegen | 0% + 14,33 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
| Singapur | 0% | |
| Syrien | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Tunesien | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Vietnam | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Andorra | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Türkei | 0% + 17,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 35051090
35051090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3505 („Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ sind 2 Maßnahmen für Andorra und Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 13 Maßnahmen für Ägypten, Algerien, Europäischer Wirtschaftsraum, Färöer u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Chile, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091949, 096726 und 098210. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0680/90, Decision 0142/96 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Algerien, Europäischer Wirtschaftsraum, Färöer u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 35051090 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Island, Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 35051090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
35051090 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 350510 („Dextrine und andere modifizierte Stärken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 35051090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 35051090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.