Unterposition 430219andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 430219 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 430219 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,2 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
43021915von Bibern, Bisamratten oder Füchsen
43021935von Kaninchen oder Hasen
43021941von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
43021949andere
43021975von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern
43021980andere
43021999andere

Häufige Fragen zu 430219

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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