Unterposition 430219andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 430219 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 430219 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,2 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 43021915 | von Bibern, Bisamratten oder Füchsen |
| 43021935 | von Kaninchen oder Hasen |
| 43021941 | von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) |
| 43021949 | andere |
| 43021975 | von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern |
| 43021980 | andere |
| 43021999 | andere |
Häufige Fragen zu 430219
430219 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
430219 umfasst 7 Untercodes, darunter „von Bibern, Bisamratten oder Füchsen“, „von Kaninchen oder Hasen“ und „von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,2 %.
Die Einreihung 430219 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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