Zolltarifnummer für Lebensmittel: So reihen Sie richtig ein
Lebensmittel im Zolltarif: Kapitel 1–24, Schwellenwerte der Kapitelanmerkungen und Einreihung an Praxisbeispielen erklärt.
Lebensmittel im Zolltarif: Abschnitt I bis IV
Lebensmittel nehmen in den ersten 24 Kapiteln des Zolltarifs einen zentralen Platz ein. Die Einreihung ist oft anspruchsvoller als bei Industriegütern, weil Zusammensetzung, Verarbeitungsgrad und Hauptzutaten die entscheidenden Kriterien sind.
Die relevanten Abschnitte:
| Abschnitt | Kapitel | Warengruppe |
|---|---|---|
| I | 01–05 | Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs |
| II | 06–14 | Waren pflanzlichen Ursprungs |
| III | 15 | Tierische und pflanzliche Fette und Öle |
| IV | 16–24 | Lebensmittelzubereitungen, Getränke, Tabak |
Die Kapitel 1–15 decken Rohstoffe und gering verarbeitete Waren ab (frisches Fleisch, frisches Obst, Mehl). Die Kapitel 16–24 enthalten verarbeitete Lebensmittel und Zubereitungen (Fertiggerichte, Konserven, Süßwaren, Getränke).
Rohwaren vs. Zubereitungen: Der Verarbeitungsgrad entscheidet
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal bei Lebensmitteln ist der Verarbeitungsgrad:
Rohwaren und gering verarbeitete Produkte (Kapitel 1–15)
- Frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch → Kapitel 02
- Frischer Fisch → Kapitel 03
- Frische Milch, Butter, Käse → Kapitel 04
- Frisches Gemüse → Kapitel 07
- Frisches Obst → Kapitel 08
- Getreide → Kapitel 10
- Mehl, Stärke → Kapitel 11
Zubereitungen und Fertigprodukte (Kapitel 16–24)
| Kapitel | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| 16 | Zubereitungen von Fleisch, Fisch, Krebstieren | Wurst, Fischkonserven, Fertiggerichte mit Fleisch |
| 17 | Zucker und Zuckerwaren | Rohrzucker, Bonbons, Schokoladenüberzug |
| 18 | Kakao und Zubereitungen aus Kakao | Kakaopulver, Schokolade |
| 19 | Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Backwaren | Brot, Kuchen, Nudeln, Müsli |
| 20 | Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen | Marmelade, Gemüsekonserven, Fruchtsäfte |
| 21 | Verschiedene Lebensmittelzubereitungen | Saucen, Suppen, Hefe, Nahrungsergänzung |
| 22 | Getränke, Alkohol, Essig | Wasser, Wein, Bier, Spirituosen |
| 23 | Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie | Tierfutter, Ölkuchen |
| 24 | Tabak und Tabakerzeugnisse | Zigaretten, Zigarren |
Fertiggerichte einreihen: Die Hauptzutat entscheidet
Bei Fertiggerichten und Mischungen kommt es darauf an, welche Zutat den wesentlichen Charakter des Produkts bestimmt. Die Allgemeine Vorschrift 3b (AV 3b) des Harmonisierten Systems legt fest:
Mischungen und zusammengesetzte Waren werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht.
Das klingt einfach – in der Praxis ist es komplex, weil die Kapitelanmerkungen oft Schwellenwerte definieren, die bestimmte Zutatenanteile ausschließen.
Praxisbeispiel 1: Nasi Goreng (Reisgericht mit Hühnerfleisch)
Zutaten: Reis 42 %, Hähnchenfleisch 21 %, Karotten 10 %, Lauch 6 %, Erbsen 5 %, Gewürze und Öl.
Schritt 1: Hauptzutaten identifizieren
- Reis (42 %) → Zubereitungen aus Getreide → Kapitel 19
- Hähnchenfleisch (21 %) → Zubereitungen von Fleisch → Kapitel 16
Schritt 2: Anmerkungen prüfen
Die Anmerkung 1a zu Kapitel 19 enthält einen entscheidenden Ausschluss:
Zu Kapitel 19 gehören nicht: Lebensmittelzubereitungen mit einem Anteil an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder einer Kombination dieser Erzeugnisse von mehr als 20 Gewichtshundertteilen.
Das Nasi Goreng enthält 21 % Hähnchenfleisch – also mehr als 20 %. Damit ist Kapitel 19 ausgeschlossen.
Schritt 3: Einreihung in Kapitel 16
Das Produkt fällt unter Kapitel 16 (Zubereitungen von Fleisch). Position 1602: "Andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch."
Ergebnis: 16023290 – Zubereitungen von Geflügelfleisch (< 25 % Fleischanteil, gegart)
Lektion
Ein einzelner Prozentpunkt (21 % statt 20 %) verschiebt die Einreihung von Kapitel 19 nach Kapitel 16 – mit möglicherweise unterschiedlichen Zollsätzen und Ursprungsregeln.
Praxisbeispiel 2: Gekühlter Gemüsebratling
Zutaten: Karotten 25 %, Kartoffeln 18 %, Knollensellerie 13 %, Eiweiß, Weizenmehl, Gewürze.
Schritt 1: Verarbeitungsgrad
Der Bratling ist gegart (vorgebraten) – damit fallen die Rohwarenkapitel 07 (frisches Gemüse) aus. Zubereitungen von Gemüse gehören in Kapitel 20.
Schritt 2: Hauptzutat
Es handelt sich um eine Mischung verschiedener Gemüse (kein einzelnes Gemüse dominiert mit > 50 %). Position 2005: "Anderes Gemüse, zubereitet oder haltbar gemacht."
Schritt 3: KN-Code
Ergebnis: 20059950 – Mischungen von Gemüsen
Wichtige Schwellenwerte und Ausschlussanmerkungen
Die Kapitelanmerkungen für Lebensmittel enthalten zahlreiche Schwellenwerte, die über die Einreihung entscheiden:
| Anmerkung | Schwellenwert | Auswirkung |
|---|---|---|
| Anm. 1a, Kap. 19 | > 20 % Fleisch/Fisch | Ausschluss aus Kap. 19, Einreihung in Kap. 16 |
| Anm. 2, Kap. 16 | Anteil Fleisch/Fisch | Bestimmt Position innerhalb Kap. 16 |
| Anm. 1, Kap. 18 | > 40 % Kakao (Gewicht) | Einreihung als Kakaozubereitung |
| Anm. Kap. 04 | Milchfettgehalt | Unterscheidung Butter/Milchfett/Käse |
| Anm. Kap. 22 | Alkoholgehalt | Unterscheidung Wein/Spirituosen |
Zollsätze für Lebensmittel
Die Zollsätze für Lebensmittel sind in der EU sehr heterogen – von 0 % bis über 100 % (bei bestimmten Milchprodukten und Zucker). Während Industriegüter fast immer Wertzölle haben (% vom Zollwert), werden bei Lebensmitteln häufig spezifische Zölle (EUR pro kg, pro hl) oder Mischzölle (Kombination aus beidem) angewendet.
Viele Lebensmittel unterliegen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die Zollsätze sind oft bewusst hoch, um die EU-Landwirtschaft zu schützen. Gleichzeitig gibt es für bestimmte Mengen Zollkontingente mit reduzierten Sätzen. Die meisten Lebensmittel unterliegen in Deutschland dem ermäßigten EUSt-Satz von 7 %. Ausnahmen: Getränke (außer Milch und Wasser) und bestimmte Luxusprodukte → 19 %.
Die aktuellen Zollsätze für jede Lebensmittelposition finden Sie auf Zollhub. Mehr zur Berechnung von Einfuhrzöllen.
Tipps für die Tarifierung von Lebensmitteln
Die prozentuale Zusammensetzung ist entscheidend – ein einzelner Prozentpunkt kann die Einreihung komplett verändern (siehe Nasi-Goreng-Beispiel). Die Kapitelanmerkungen enthalten verbindliche Definitionen und Schwellenwerte, die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur liefern zusätzliche Orientierungshilfen.
Auch der Verarbeitungsgrad spielt eine zentrale Rolle: Frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gegart, konserviert – jeder Zustand kann eine andere Position bedeuten. Bei Lebensmitteln mit unklarer Zusammensetzung oder an der Grenze eines Schwellenwerts empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Häufige Fragen
Wo werden Nahrungsergänzungsmittel eingereiht?
Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine, Proteinpulver) werden in der Regel in Position 2106 eingereiht ("Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen"). Die genaue Einreihung hängt von der Zusammensetzung ab.
Werden Bio-Lebensmittel anders eingereiht?
Nein. Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Ware, nicht nach der Anbaumethode. Bio-Kaffee hat dieselbe Nummer wie konventioneller Kaffee. Der Bio-Status kann aber für bestimmte Einfuhrgenehmigungen relevant sein.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitel 07 und Kapitel 20?
Kapitel 07 deckt frisches, gekühltes oder gefrorenes Gemüse ab (roh). Kapitel 20 enthält zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse (gegart, in Essig eingelegt, konserviert).
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